Kinderintensivpflege
Kindgerechte Intensiv- und Beatmungspflege zu Hause – damit Familien zusammen sein können.

Intensivpflege für Kinder und Jugendliche
Wenn ein Kind rund um die Uhr medizinisch-pflegerische Betreuung braucht, ist das für die ganze Familie eine große Aufgabe. Mit außerklinischer Kinderintensivpflege kann das Kind zu Hause aufwachsen – mit Geschwistern, in vertrauter Umgebung und mit Fachkräften, die auf Kinder spezialisiert sind.
Auf einen Blick
- Für wen Kinder und Jugendliche mit komplexem Pflegebedarf, zum Beispiel bei Beatmung oder Trachealkanüle
- Wo im vertrauten Zuhause der Familie
- Betreuung feste Bezugspersonen, die Kind und Familie kennen
- Kosten in der Regel durch die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung
Was uns bei Kindern wichtig ist
- Pflegefachkräfte mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege oder mit Bereitschaft zur gezielten Einarbeitung
- Feste Bezugspersonen, die Kind und Familie kennen
- Rücksicht auf Alltag, Kita und Schule
- Entlastung für Eltern und Geschwister
Vom Klinikaufenthalt nach Hause
Der Übergang aus der Klinik ist oft die schwierigste Phase. Wir sprechen frühzeitig mit Eltern, Klinikteam und Krankenkasse, damit die Versorgung zu Hause gut vorbereitet startet.
So starten Sie
- Anfrage: Sie schildern uns kurz die Situation, wir melden uns persönlich zurück.
- Gespräch: Wir klären Bedarf, Alltag der Familie und Wünsche.
- Unterlagen: Wir helfen bei Verordnung und Antrag für die Krankenkasse.
- Beginn zu Hause: Einarbeitung im Zuhause und Aufbau des Versorgungsteams.
Weitere Informationen
Den allgemeinen Ablauf beschreiben wir auf der Seite Intensivpflege bundesweit. Für erwachsene Patientinnen und Patienten gibt es die Seite Erwachsenenintensivpflege. Unsere Städteseiten finden Sie unter Standorte. Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie uns.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter versorgen Sie Kinder?
Bitte sprechen Sie uns zum konkreten Fall an. Wir klären im Gespräch, ob und wie wir die Versorgung sicher übernehmen können.
Kann mein Kind trotz Intensivpflege in Kita oder Schule gehen?
Das ist in vielen Fällen möglich und wird individuell geplant. Wir besprechen mit Ihnen, welche Begleitung nötig ist.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel die Krankenkasse nach § 37c SGB V, wenn die Pflege ärztlich verordnet und genehmigt wurde.
