Für Sozialdienst und Krankenhaus

Überleitung in die außerklinische Intensivpflege: Erstprüfung, benötigte Angaben und Ablauf für Sozialdienst, Entlassmanagement und Klinikteams.

Überleitung nach Hause – verlässlich geplant

Sie koordinieren die Entlassung von Patientinnen und Patienten mit Beatmung, Trachealkanüle oder anderem intensivpflegerischem Bedarf? Wir unterstützen die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege – bundesweit, für Kinder und für Erwachsene.

Auf einen Blick

  • Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch
  • Erstprüfung Region, Versorgungsbedarf und Personalplanung
  • Abstimmung mit Klinikteam, Angehörigen und Krankenkasse
  • Ziel eine gut vorbereitete Entlassung nach Hause

Diese Angaben helfen bei der Erstprüfung

  • Kind oder Erwachsener (Altersgruppe)
  • Hauptdiagnose und Art der Beatmung bzw. Trachealkanüle
  • Geplanter Entlasszeitpunkt
  • Wohnort (Postleitzahl) und Wohnform
  • Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Stand von Verordnung, Potenzialerhebung und Antrag
  • Ansprechperson im Sozialdienst
  • Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuende

Bitte nutzen Sie das Formular zunächst nur für die nötigsten Angaben und übermitteln Sie keine Patientendaten, die für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich sind. Weitere Unterlagen besprechen wir telefonisch und mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten bzw. der vertretungsberechtigten Person.

So läuft die Überleitung ab

  1. Anfrage: Sie schildern uns kurz die Situation.
  2. Erstprüfung: Wir prüfen Region und Versorgungsmöglichkeit und melden uns persönlich zurück.
  3. Abstimmung: Wir klären mit Klinik, Angehörigen und Krankenkasse Verordnung, Potenzialerhebung und Antrag.
  4. Vorbereitung: Wir koordinieren Versorgungsteam, Einarbeitung sowie Geräte und Hilfsmittel.
  5. Übergabe und Start: Die Versorgung beginnt zu Hause, die Pflege wird laufend angepasst.

Rechtlicher Rahmen

Die Verordnung außerklinischer Intensivpflege richtet sich nach § 37c SGB V. Vor der Verordnung bei Beatmung oder Trachealkanüle ist eine Potenzialerhebung vorgesehen. Das Entlassmanagement der Klinik ist in § 39 Abs. 1a SGB V geregelt. Wir stimmen uns mit Ihnen ab, damit nichts verloren geht.

Der Weg aus Sicht der Familie

Wie Familien die Aufnahme erleben und was wir ihnen erklären, steht auf der Seite Aufnahme und bei Für Angehörige. Ob wir an einem Wohnort versorgen, zeigen die Standorte.

Häufige Fragen

Wie melden wir einen Patienten an?

Über das Kontaktformular mit dem Thema Überleitung oder telefonisch. Für die Erstprüfung genügen die Angaben aus der Checkliste.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Erstprüfung?

Zunächst reichen Altersgruppe, Diagnose, Beatmungsform, Wohnort, Kostenträger und geplanter Entlasszeitpunkt. Weitere Unterlagen besprechen wir danach.

Versorgen Sie auch Kinder und Jugendliche?

Ja. Anfragen zur Kinderintensivpflege nehmen wir entgegen. Im Einzelfall klären wir, ob wir die Versorgung sicher übernehmen können.

Wie früh sollten wir uns melden?

So früh wie möglich. Je früher uns eine Anfrage erreicht, desto besser lassen sich Verordnung, Antrag und Einarbeitung planen.

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