Intensivpflege bundesweit

Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege für Kinder und Erwachsene – bundesweit, im vertrauten Zuhause.

Außerklinische Intensivpflege: Versorgung zu Hause statt in der Klinik

Außerklinische Intensivpflege richtet sich an Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf, die nicht dauerhaft im Krankenhaus bleiben müssen. Sie werden zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von qualifizierten Pflegefachkräften betreut. Der Umfang richtet sich nach Verordnung und Genehmigung. Genau diese Versorgung organisieren wir – bundesweit, für Kinder und für Erwachsene.

Auf einen Blick

  • Für wen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit sehr hohem Pflegebedarf, zum Beispiel bei Beatmung oder Trachealkanüle
  • Wo im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft
  • Kosten in der Regel durch die Krankenkasse, wenn die Pflege ärztlich verordnet und genehmigt ist
  • Erster Schritt Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch, danach ein persönliches Gespräch

Für wen wir da sind

  • Erwachsene mit Beatmung, Trachealkanüle oder anderem intensivpflegerischem Bedarf
  • Kinder und Jugendliche mit komplexem Pflegebedarf
  • Angehörige, die Entlastung und Sicherheit im Alltag brauchen

Unsere Leistungen im Überblick

  • Invasive und nichtinvasive Beatmungspflege
  • Pflege bei Trachealkanüle, Absaugen und Atemwegsmanagement
  • Überwachung von Vitalzeichen und medizinischen Geräten
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Unterstützung bei Antrag und Unterlagen für die Krankenkasse
  • Beratung und Entlastung für Angehörige

So läuft die Versorgung ab

  1. Kontakt aufnehmen: Sie schildern uns kurz die Situation, wir melden uns persönlich zurück.
  2. Persönliches Gespräch: Gemeinsam klären wir Bedarf, Wohnsituation und Wünsche.
  3. Verordnung und Antrag: Wir unterstützen bei den Unterlagen für die Krankenkasse, bei Bedarf auch bei Widerspruch und Begutachtung.
  4. Start zu Hause: Einarbeitung im Zuhause und Aufbau eines festen Versorgungsteams.

Rechtlicher Rahmen

Die Verordnung außerklinischer Intensivpflege richtet sich nach § 37c SGB V. Bei Beatmung oder Trachealkanüle ist vorher eine Potenzialerhebung vorgesehen. Wir erklären Ihnen die Schritte im Erstgespräch. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auch bei den häufigen Fragen.

Begriffe einfach erklärt

Invasive und nichtinvasive Beatmung

Bei der invasiven Beatmung erfolgt die Atemunterstützung über einen Zugang in der Luftröhre, zum Beispiel über eine Trachealkanüle. Bei der nichtinvasiven Beatmung wird sie über eine Maske zugeführt.

Trachealkanüle

Eine Trachealkanüle ist ein Röhrchen in der Luftröhre. Zur Pflege gehören unter anderem Absaugen, Hygiene und die Beobachtung der Atmung.

Potenzialerhebung

Eine ärztliche Einschätzung vor der Verordnung, ob bei Beatmung oder Trachealkanüle eine Entwöhnung oder Entfernung möglich ist.

Behandlungspflege

Medizinische Pflegemaßnahmen nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung.

Intensivpflege für Kinder und für Erwachsene

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten Kinderintensivpflege und Erwachsenenintensivpflege. In einigen Städten bieten wir zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst an.

Intensivpflege in Ihrer Stadt

Wählen Sie Ihre Stadt aus der Liste, sehen Sie sich alle Standorte an oder prüfen Sie Ihre Postleitzahl auf der Startseite. Ist Ihre Stadt nicht dabei, sprechen Sie uns an. Wir prüfen die Versorgung an Ihrem Wohnort. Pflegefachkräfte finden bei uns Stellen auf der Seite Karriere.

Häufige Fragen

Wo findet außerklinische Intensivpflege statt?

Im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft – je nach Situation und Wunsch.

Für wen ist außerklinische Intensivpflege gedacht?

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit sehr hohem Pflegebedarf, zum Beispiel bei Beatmung oder Trachealkanüle.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Über das Anfrageformular oder telefonisch. Wir melden uns persönlich zurück und klären die nächsten Schritte.

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