Pflegegrade und Kosten
Alle Leistungen der Pflegekassen im Überblick: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung gelten in ganz Deutschland einheitlich.
Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegekassen 2026
Die Beträge richten sich nach dem Pflegegrad und sind bundesweit gleich.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Beeinträchtigung (Punkte) | 12,5 bis unter 27 | 27 bis unter 47,5 | 47,5 bis unter 70 | 70 bis unter 90 | 90 bis 100 |
| Pflegegeld pro Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) pro Monat | – | bis 796 € | bis 1.497 € | bis 1.859 € | bis 2.299 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege pro Monat | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (SGB XI) und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Ihre Wahl
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
So nutzen Sie die Leistungen der häuslichen Pflege.
Pflegegeld
Wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege selbst organisieren. Bei Pflegegeld ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz Pflicht.
Pflegesachleistung
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wie Grundpflege und Betreuung. Wir rechnen sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kombinationsleistung
Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: 60 % Sachleistung, 40 % Pflegegeld.
Zusätzlich
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen können Sie weitere Hilfen nutzen.
| Leistung | Betrag und Hinweis |
|---|---|
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, flexibel einsetzbar |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat, zum Beispiel Handschuhe oder Bettschutz |
| Hausnotruf | Zuschuss von 25,50 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel barrierefreie Dusche |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenfrei für Pflegebedürftige und Angehörige |
| Beratungseinsatz bei reinem Pflegegeld | Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich |
Schritt für Schritt
So bekommen Sie einen Pflegegrad
Von der Antragstellung bis zum Bescheid.
1. Antrag bei der Pflegekasse
Formlos und auch telefonisch möglich. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
2. Begutachtung
Der Medizinische Dienst besucht Sie zu Hause und prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Wir können Sie dabei vorbereiten.
3. Bescheid
Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
4. Widerspruch möglich
Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen gern.
Krankenkasse
Behandlungspflege und Intensivpflege
Medizinische Leistungen trägt die Krankenkasse.
Behandlungspflege
Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe und weitere ärztlich verordnete Leistungen übernimmt bei Verordnung die Krankenkasse.
Außerklinische Intensivpflege
Bei Beatmung oder Trachealkanüle trägt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung die Kosten. Bei Wohngemeinschaften können Eigenanteile für Wohnen und Verpflegung anfallen.
Wir kümmern uns um die Formalitäten
Anträge, Unterlagen und Abrechnung sind für viele Familien eine Belastung. Wir unterstützen Sie von der ersten Frage an und erklären alles verständlich, auf Wunsch in Ihrer Sprache.
- Hilfe beim Antrag auf Pflegegrad und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflege- und Krankenkasse
- Beratung zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Hilfsmitteln
- Persönliche Ansprechpartner, auch für Ihre Angehörigen
Häufige Fragen zu Pflegegrad und Kosten
Ja. Die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) sind bundeseinheitlich. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag hängen vom Pflegegrad ab, nicht von der Pflegekasse oder dem Wohnort.
Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Pflegesachleistungen sind Leistungen eines Pflegedienstes, die der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht in allen Pflegegraden zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für Betreuung und Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Die außerklinische Intensivpflege wird bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung von der Krankenkasse getragen. Bei Wohngemeinschaften oder Einrichtungen können Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Wir beraten Sie dazu persönlich.
Wir beraten Sie zu Pflegegrad und Kosten
Erzählen Sie uns Ihre Situation. Wir erklären Ihnen persönlich, welche Leistungen Ihnen zustehen.