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Pflegegrade und Kosten

Alle Leistungen der Pflegekassen im Überblick: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung gelten in ganz Deutschland einheitlich.

Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekassen 2026

Die Beträge richten sich nach dem Pflegegrad und sind bundesweit gleich.

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Beeinträchtigung (Punkte)12,5 bis unter 2727 bis unter 47,547,5 bis unter 7070 bis unter 9090 bis 100
Pflegegeld pro Monat–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) pro Monat–bis 796 €bis 1.497 €bis 1.859 €bis 2.299 €
Entlastungsbetrag pro Monat131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege pro Monat–721 €1.357 €1.685 €2.085 €

Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (SGB XI) und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Ihre Wahl

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

So nutzen Sie die Leistungen der häuslichen Pflege.

Pflegegeld

Wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege selbst organisieren. Bei Pflegegeld ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz Pflicht.

Pflegesachleistung

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wie Grundpflege und Betreuung. Wir rechnen sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kombinationsleistung

Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: 60 % Sachleistung, 40 % Pflegegeld.

Zusätzlich

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen können Sie weitere Hilfen nutzen.

LeistungBetrag und Hinweis
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, flexibel einsetzbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € pro Monat, zum Beispiel Handschuhe oder Bettschutz
HausnotrufZuschuss von 25,50 € pro Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel barrierefreie Dusche
Pflegeberatung und Pflegekursekostenfrei für Pflegebedürftige und Angehörige
Beratungseinsatz bei reinem PflegegeldPflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich

Schritt für Schritt

So bekommen Sie einen Pflegegrad

Von der Antragstellung bis zum Bescheid.

1. Antrag bei der Pflegekasse

Formlos und auch telefonisch möglich. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

2. Begutachtung

Der Medizinische Dienst besucht Sie zu Hause und prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Wir können Sie dabei vorbereiten.

3. Bescheid

Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

4. Widerspruch möglich

Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen gern.

Krankenkasse

Behandlungspflege und Intensivpflege

Medizinische Leistungen trägt die Krankenkasse.

Behandlungspflege

Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe und weitere ärztlich verordnete Leistungen übernimmt bei Verordnung die Krankenkasse.

Außerklinische Intensivpflege

Bei Beatmung oder Trachealkanüle trägt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung die Kosten. Bei Wohngemeinschaften können Eigenanteile für Wohnen und Verpflegung anfallen.

Wir kümmern uns um die Formalitäten

Anträge, Unterlagen und Abrechnung sind für viele Familien eine Belastung. Wir unterstützen Sie von der ersten Frage an und erklären alles verständlich, auf Wunsch in Ihrer Sprache.

Pflegekraft besucht eine Seniorin zu Hause

Häufige Fragen zu Pflegegrad und Kosten

Ja. Die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) sind bundeseinheitlich. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag hängen vom Pflegegrad ab, nicht von der Pflegekasse oder dem Wohnort.

Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Pflegesachleistungen sind Leistungen eines Pflegedienstes, die der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht in allen Pflegegraden zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für Betreuung und Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

Die außerklinische Intensivpflege wird bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung von der Krankenkasse getragen. Bei Wohngemeinschaften oder Einrichtungen können Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Wir beraten Sie dazu persönlich.

Wir beraten Sie zu Pflegegrad und Kosten

Erzählen Sie uns Ihre Situation. Wir erklären Ihnen persönlich, welche Leistungen Ihnen zustehen.

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